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Standpunkte

Sofortige Umsteuerungsmaßnahmen für den Milchmarkt gefordert!

Der Milchmarkt befindet sich in einer dramatischen Lage. Ausgelöst durch ein Überangebot an Rohmilch befinden sich die Milcherzeugerpreise auf einem historisch niedrigen Niveau. Die prognostizierte Nachfragesteigerung in Drittländern ist nicht eingetreten. Im Zusammentreffen mit einer weltweiten Ausweitung der Milchproduktion kollabieren die Milchmärkte aktuell. Auch wenn die EU-Milchquoten nicht ganz ausgenutzt werden, liegen die Produktionsmengen innerhalb der EU doch über der realen Nachfrage.

Um schnellstmöglich wieder ein Marktgleichgewicht herstellen zu können, sind neben Absatz fördernden Maßnahmen vor allem Angebot anpassende Schritte notwendig. Angesichts der dramatischen Liquiditätslage sehr vieler Milchviehbetriebe ist es nun unerlässlich, auch sofort wirksame Maßnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit anzugehen. Generell gilt, dass sämtliche Möglichkeiten sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene zu nutzen sind, um das Marktgleichgewicht wiederherzustellen.

1. Milchmarktgleichgewicht wiederherstellen

  • EU-weit:

    1. Die Milchmengensteuerung ist auf EU-Ebene zu flexibilisieren: Auf Marktveränderungen muss zukünftig umgehend und permanent mit einer Anpassung der Produktionsmengen reagiert werden. Die Produktionsmengen sind so anzupassen, dass die Molkereiwirtschaft in die Lage versetzt wird, kostendeckende Milchpreise zu erwirtschaften.
    2. Die seit 1.4.2008 wirksam gewordenen Milchquotenerhöhungen sind bis zu einer Veränderung der Marktlage wieder auszusetzen.
       
  • National:

    1. Die zum 1.4.2009 wirksam gewordene 1%ige Milchquotenerhöhung ist marktunwirksam in der Länderreserve zu belassen.
    2. Im Rahmen einer Lieferverzichtsregelung ist für die Milcherzeuger die Möglichkeit zu schaffen, einen Teil der betrieblichen Milchquoten gegen Entschädigung vorübergehend stillzulegen.
    3. Im Rahmen einer eventuell zeitlich befristeten Vorruhestandsregelung müssen die damit freigesetzten Milchquoten ebenfalls der Länderreserve zugeführt werden.
    4. Die in der Länderreserve befindlichen Milchquotenmengen dürfen, zumindest bis es die Marktlage wieder erlaubt, nicht mehr zur Produktion freigegeben werden.
    5. Damit sämtliche Marktgleichgewicht herstellenden Maßnahmen überhaupt Wirkung entfalten können, müssen die Saldierungsmöglichkeiten - dem Beispiel anderer Länder (Frankreich, Dänemark etc.) folgend - abgeschafft bzw. zumindest wirksam beschränkt werden.

2. Bestehende Produktbestände abbauen

Die in den Interventionsbeständen befindlichen Produktmengen sind gemäß unserem Konzeptpapier vom 4. Dezember 2008 mit entsprechenden Stützungszahlungen schnellstmöglich marktunschädlich dem Futtermittelsektor zuzuführen. Dafür sind die im Rahmen des so genannten Milchfonds vorgesehenen Mittel oder Mittel der EU-Marktordnung (Intervention, Exporterstattungen) zu verwenden.

3. Erhöhung des Milchabsatzes

  1. Bei der Herstellung von Produkten für den Lebensmittelsektor sind bestimmte Mindestanteile von Milch und Milchfett genau zu definieren. Nur bei Einhaltung bestimmter Mindestanteile darf auch mit dem Wort und Bild „Milch“ geworben werden.
  2. Schulmilchprogramme zu nachhaltigen Steigerung des Milchverbrauches und dessen Wertschätzung sind zu intensivieren.
  3. Kampagnen zur Bewusstseinsbildung der ernährungsphysiologischen Bedeutung der Milch und damit Ankurbelung des Verbrauchs sind zu starten.

4. Kostenentlastung

Der Umrechnungsfaktor für Milch muss umgehend dem EU-Niveau von 1,03 angepasst werden. Damit ist eine Kostenreduktion für die deutschen Milcherzeuger von 1 % zu erreichen.

5. Änderung des Kennzeichnungsrechtes

Um eine weitergehende Verbrauchertäuschung zu unterbinden, ist umgehend das Kennzeichnungsrecht anzupassen. Bei Monoprodukten und bei zusammengesetzten Lebensmitteln ist für die wichtigsten Zutaten, d.h. Wert gebenden Zutaten wie Milch mit mehr als 25% Anteil am fertigen Lebensmittel, das jeweilige Herkunftsland anzugeben. Nicht der Abfüllort darf maßgeblich für die Deklaration sein, sondern das Herkunftsgebiet der Milch.

6. Liquidität schaffen

  1. Die Auszahlung der EU-Direktzahlungen ist auf den frühest möglichen Termin vorzuziehen.
  2. Die im EU-Konjunkturpaket bereitgestellten Mittel in Höhe von 90 Mio. Euro sind den Milchviehhaltern umgehend zur Verfügung zu stellen. Bei der Auszahlung ist auf bürokratische Hemmnisse zu verzichten.
  3. Die sofortige  Bereitstellung von zinslosen Liquiditätsdarlehen, die über die Hausbanken zu beantragen sind, ist zu gewährleisten.

Sämtliche Maßnahmen zur Marktbereinigung können vom BDM nur mitgetragen werden, wenn entsprechende Maßgaben, die eine nachhaltige Schaffung eines Marktgleichgewichtes ermöglichen, mit beschlossen werden. Einseitige finanzielle Hilfen ohne Beseitigung der eigentlichen Problemursachen verpuffen in ihrer Wirkung und sind deshalb kritisch zu sehen. Insbesondere das Vorziehen der Direktzahlungen macht nur dann Sinn, wenn gleichzeitig daran gearbeitet wird, ein Marktgleichgewicht zu schaffen. Geschieht dies nicht, wird das dadurch jetzt „gestopfte“ Liquiditätsloch in der gleichen Intensität am Jahresende, wenn dann die Direktzahlungen fehlen, wieder auftreten.

Nur mit einer schnellen Umsteuerung des Milchmarktes wird die Möglichkeit geschaffen, eine wirtschaftliche Milchproduktion mit all ihren positiven Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft zu erhalten.