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Solidarität mit den Milchbauern

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Müller darf es nicht gelingen, die Bauern in die Knie zu zwingen

Die zum Müller-Konzern gehörende Sachsenmilch hat den BDM, den Landesbauernverband Brandenburg und einzelne Milcherzeuger wegen der Demonstrationen vor der Sachsenmilch in Leppersdorf im Rahmen des Milchlieferstopps 2008 verklagt. Am 30.04.2010 erging das Urteil, Blockaden zukünftig zu unterlassen sowie Schadensersatz zu leisten. Zur Schadenshöhe soll nun ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Der BDM wird das so nicht unwidersprochen hinnehmen und hiergegen Berufung einlegen, weil er sich sein Demonstrationsrecht nicht nehmen lassen will und der Firma Sachsenmilch keinen Schaden verursacht hat. Das Urteil beanstandet, dass von den Milchbauern auf den Konzern „Zwang“ ausgeübt worden sei. Das Gericht verkennt dabei aber, dass der eigentliche Zwang von der Marktmacht der Konzerne ausgeht, die die Bauern in den Ruin treibt.

Müller, der mit seinen Werken Sachsenmilch (Leppersdorf), Weihenstephan und Müllermilch in Aretsried eine große Marktmacht in Deutschland hat, hatte im Frühjahr 2008 als maßgebliche Leitfigur eine deutliche Preissenkungsrunde für die Milcherzeuger eingeläutet, entsprechend wichtig war für die Milcherzeuger die Demonstration vor seinem Hauptwerk in Leppersdorf.

Es gab zahlreiche Gesprächsangebote im Vorfeld des Lieferstopps, die speziell auch von Müller nicht angenommen wurden.

Berücksichtigt wurde in diesem ganzen Verfahren auch nicht, dass Müller einer der größten Profiteure des Milchlieferstopps war. Der Handel zeigte sich aufgrund des Lieferstopps bereit, die Kontrakte mit den Molkereien nachzuverhandeln und höhere Preise für Milchprodukte zu zahlen. Das aber wird beim vermeintlichen Schaden, den Müller erlitten haben will, nicht in Anrechnung gebracht.

Dass es Müller bei seiner Klage gegen die Milcherzeuger tatsächlich wohl weit weniger um seinen vermeintlichen Schaden als vielmehr „ums Prinzip“ und darum geht, die Bauern für immer mundtot zu machen, wurde für den BDM auch im Laufe des Prozesses immer deutlicher. So wurde von Müller versucht, die Wiederaufnahme einiger von der Staatsanwaltschaft bereits eingestellter Verfahren im Wege eines Klageerzwingungsverfahrens durchzusetzen.

Wir Milcherzeuger des BDM werden dieses Gebaren Müllers so nicht widerstandslos hinnehmen. Wie das Bundeskartellamt vor kurzem sehr richtig feststellte, besteht zwischen den Molkereien und den Milcherzeugern ein ganz erhebliches Machtgefälle zu Lasten der Erzeuger.

Die Molkereien können aufgrund von Vertragskonstellationen mit den Milcherzeugern, in denen kein fester Milchpreis zugesichert wird, schlechte Preisverhandlungen mit dem Handel beliebig nach unten zu den Erzeugern durchreichen und diese damit in Existenznöte bringen, ohne dass der einzelne Milcherzeuger dagegen eine echte Handhabe hätte. So ist es auch im Frühjahr 2008 geschehen. Ein absehbarer Preiseinbruch von 30 % bedeutete für viele Milcherzeuger bei gleichzeitig gestiegenen Produktionskosten eine massive Bedrohung ihrer Existenz.

Wir werden mit unseren Aktionen rund um die Müller-Klage auch darauf hinweisen, wie dringend die Position der Erzeuger verbessert werden muss. Die Politik hat mit ihrer Verweigerung, das Milchüberangebot wirksam zu reduzieren, den Boden dafür bereitet, dass die Molkereien mit den Milcherzeuger in dieser Art umgehen können.

Da unser „Sich-Wehren“ leider auch sehr viel Geld kostet, werden wir um einen „Soli-Fünfer“ im Kampf der Milcherzeuger gegen das Vorgehen von Müller bitten.

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