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Foto: pixelio.de - RainerSturm

(Freising) Der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter BDM fordert die Bundesregierung auf, ihren Einfluss im EU-Agrarrat geltend zu machen, um dringend notwendige Nachbesserungen zum Abschlussbericht der High Level Group Milch vorzunehmen.

In der jetzt vorliegenden Form bieten die Vorschläge der High Level Group kein schlüssiges Konzept für eine nachhaltige Zukunftssicherung der Milchbauern.

Über 1.000 Milcherzeuger demonstrierten gestern in Brüssel anlässlich der Sitzung des Agrarrates, um zu signalisieren, dass alleine ein Sicherheitsnetz mit einem Interventionsniveau von 21 Cent keine Lösung für die Probleme des Milchmarktes bringen wird.

Ein wichtiger Punkt wäre im ersten Schritt das bestehende Marktmachtgefälle zu Ungunsten der Erzeuger, das das Bundeskartellamt und auch die High Level Group festgestellt hat, mit geeigneten Maßnahmen „aufzubrechen“. Empfehlung Zwei des am 15. Juni veröffentlichten EU High Level Group Berichtes an die EU-Kommission lautet dementsprechend: Überprüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um eine Ausnahmeregelung im Wettbewerbsrecht einzuführen, die über Milcherzeugergemeinschaften die Verhandlungsmacht der Milcherzeuger erhöht.

Das European Milk Board EMB, in dem der BDM vertreten ist, hat daher am 8. Juli dem Kabinettschef der EU-Kommission, Georg Häusler, den Vorschlag einer Gruppenfreistellungs-Verordnung überreicht, die diese Zielsetzung erfüllen könnte. Bei der Gruppenfreistellungs-Verordnung handelt es sich um eine Regelung im Kartellrecht, die in den letzten Jahren häufig für kleine und mittlere Unternehmen des Mittelstandes gewährt wurde. Diese erlaubt den Beteiligten, gemeinsame, betriebsübergreifende Verkaufsbedingungen festzulegen.

Den Milcherzeugern würde es über diese Verordnung ermöglicht, sich in Erzeugergemeinschaften zu bündeln, die bis zu 30% des EU-weiten Marktes abdecken. Dies bedeutet, dass auch grenzüberschreitende Zusammenschlüsse problemlos möglich sind, bzw. dass innerhalb eines Landes bis zu 90% der Erzeuger in einer Organisation gebündelt sind.

Die Bundesregierung ist nun gefordert, sich im Sinne der Milcherzeuger für die Durchsetzung dieser Gruppenfreistellungs-Verordnung auf EU-Ebene stark zu machen.

BDM-Vorsitzender und EMB-Präsident Romuald Schaber erklärt dazu: „Die Milcherzeuger stehen im Markt einer relativ stark konzentrierten Molkereiwirtschaft und einem sehr stark konzentrierten Einzelhandel gegenüber. Eine Gruppenfreistellung wäre eine angemessene Regelung, um dieser wirtschaftlichen Wirklichkeit gerecht zu werden. Erst wenn die Erzeuger eine starke Marktstellung haben, können sie echte Marktteilnehmer werden und nur so kann wirklich Wettbewerb entstehen.“

Zum Thema:

BDM Presseinfo Gruppenfreistellungs-VO gefordert